Zur Früherkennung von Sehstörungen und Linsentrübungen
Eine frühzeitige Feststellung einer Sehstörung ist für die Entwicklung eines Kindes sehr wichtig. Je früher man sie behandelt, umso besser kann man eine Sehstörung behandeln und Folgeschäden vermeiden.
Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen U6 und U7 wird eine empfohlene Screening-Untersuchung angeboten. Dabei wird dieses sinnvolle Screening von einigen Krankenkassen erstattet.
Bei Nicht-Übernahme der GKV kann die Untersuchung als sog. IGeL-Leistung auf Selbstzahlerbasis geleistet werden
Messprinzip
Die angebotene Untersuchung arbeitet mit Infrarotlicht. Hierdurch kommt es nicht zur Verengung der Pupillen. Bereits ein wenige Sekunden haltender Blickkontakt ist für die Durchführung der Untersuchung erforderlich und führt zu einem aussagekräftigen Screeningbefund.